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   FG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 2 V 176/12   

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https://dejure.org/2012,41894
FG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 2 V 176/12 (https://dejure.org/2012,41894)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.12.2012 - 2 V 176/12 (https://dejure.org/2012,41894)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 2 V 176/12 (https://dejure.org/2012,41894)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 5a Abs 4 EStG 2002, § 15 Abs 1 Nr 2 EStG 2002, § 5a Abs 3 S 1 EStG 2002 vom 29.12.2003, § 52 Abs 15 S 2 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG 2002
    Teilwertermittlung eines Seeschiffes bei der Feststellung eines Unterschiedsbetrages gem. § 5a Abs. 4 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilwertermittlung eines Seeschiffes bei der Feststellung eines Unterschiedsbetrages gem. § 5a Abs. 4 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5a Abs. 4
    Feststellung eines Unterschiedsbetrages gemäß § 5 a Abs. 4 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Feststellung eines Unterschiedsbetrages gemäß § 5 a Abs. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 342
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 2 V 176/12
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1997, VIII B 108/96, BFHE 183, 174, BFH/NV BFH/R 1997, 462 und vom 23. August 2004, IV S 7/04, BFH/NV 2005, 9).
  • BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04

    AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 2 V 176/12
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1997, VIII B 108/96, BFHE 183, 174, BFH/NV BFH/R 1997, 462 und vom 23. August 2004, IV S 7/04, BFH/NV 2005, 9).
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 2 V 176/12
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 FGO liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979, GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570).
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 2 V 176/12
    Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Gericht sind nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994, IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116).
  • BFH, 16.12.1977 - III R 92/75

    Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage ist bei Anschaffungsgeschäften in

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 2 V 176/12
    Denn bei einem Anschaffungsgeschäft in ausländischer Währung sei der Wechselkurs im Anschaffungszeitpunkt für die Berechnung der Anschaffungskosten maßgebend (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1977, BStBl II 1978, 233).
  • BFH, 03.12.1998 - III S 11/98

    InvZul; Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 2 V 176/12
    Die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren sind auch im Falle der AdV wegen unbilliger Härte zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Dezember 1998 III S 11/98, BFH/NV 1999, 826).
  • BFH, 12.08.1987 - II R 225/84

    Personenhandelsgesellschaft - Gesellschafterwechsel - Seeschiff - Zu niedrige

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 2 V 176/12
    Es ist bereits zweifelhaft, ob aus der Veräußerung der Beteiligung an der A KG direkte Rückschlüsse auf den Wert des Seeschiffes gezogen werden können (so allerdings BFH-Urteil vom 12. August 1987 II R 225/84, BStBl II 1987, 703).
  • BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14

    Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung;

    Solche erschließen sich erst durch den Bezug des FG auf die Einspruchsentscheidung des FA, die wiederum den Ausführungen des FG in dessen Beschluss vom 6. Dezember 2012  2 V 176/12 entspricht.

    Soweit das FG in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2012  2 V 176/12 erkannt hat, dass wegen der Schwierigkeiten der Teilwertermittlung bei Handelsschiffen letztlich nur eine gutachterliche Stellungnahme bleibe, hat es hieraus keine weiter gehenden Schlüsse gezogen.

    Sollte sich das FG auf dieser Grundlage nicht zu einer eigenen Schätzung des Teilwerts in der Lage sehen, so wird es das von ihm bereits in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2012  2 V 176/12 angesprochene Sachverständigengutachten einzuholen haben.

  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 100/13

    Zur Teilwertermittlung eines Seeschiffes bei der Feststellung eines

    Im Übrigen habe auch das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht in seinem Beschluss vom 06. Dezember 2012 (Az. 2 V 176/12) darauf hingewiesen, dass die vom Kläger geltend gemachte Anknüpfung der Teilwertermittlung an den Anteilsverkauf nicht zu dem von ihm dargestellten Ergebnis zu führen vermöge.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die vorbereitenden Schriftsätze, die vorgelegten Steuerakten sowie die Gerichtsakten der Eilverfahren (2 V 176/12, 2 V 182/12 und 2 V 99/13) Bezug genommen.

    Der Senat stellt insoweit fest, dass er der Begründung in der Einspruchsentscheidung des Finanzamts folgt, die weitgehend den Ausführungen des Senats in dem Beschluss vom 6. Dezember 2012 (2 V 176/12 - EFG 2013, 342) entspricht, mit dem der Antrag des Klägers auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt wurde (§ 105 Abs. 5 FGO).

    b) Wie bereits im Beschluss vom 6. Dezember 2012 (2 V 176/12) ausgeführt, hängt die Zulässigkeit des Übergangs zur Gewinnermittlung durch die Tonnagebesteuerung nach dem Gesetz u.a. von der Voraussetzung "Betrieb eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr" ab.

  • FG Hamburg, 07.11.2013 - 2 V 188/13

    Einstweilige Anordnung: keine sachliche Unbilligkeit

    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht wies sie mit Beschlüssen vom 6. Dezember 2012 zurück (2 V 176/12, 2 V 182/12).
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